Eventregeln

EVENTREGELN GRILL AND CHILL

Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Pkt 12 AGB
der Firma Fun Run Event GmbH, 4911 Tumeltsham, Österreich
Mit der Auftragserteilung, Anmeldung zur Veranstaltung bzw. Ticketkauf anerkennt der Kunde diese Bedingungen und kann deren Gültigkeit nicht im Nachhinein in Abrede stellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Auftragserteilungen durch Kunden diese Bedingungen weder verändern noch widerrufen können, soweit keine anders lautende Vereinbarung in schriftlicher Form vorliegt.

1. Veranstaltungsumfang :

Bei der jeweils stattfindenden Messe, Ausstellung, Treffen, Events können industrielle und gewerbliche Erzeugnisse des In- und Auslandes ausgestellt werden. Gebrauchte Waren dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Fun Run Event GmbH ausgestellt bzw. verkauft werden. Verkäufe mit sofortiger Übergabe der Ware bedürfen einer besonderen Genehmigung. Bei Autoausstellungen gilt am gesamten Veranstaltungsgelände die StVo. Die Stehzeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei Zuwiderhandeln ist der sofortige Platzverweis die Folge.

2. Anmeldung und Zulassung:

Gewerbliche Aussteller haben mit Anmeldung diese Bedingungen so akzeptiert. Private Aussteller, welche ihr Fahrzeug, oder Ähnliches ausstellen erklären sich mit dem Kauf ihres Tickets mit den AGBs einverstanden, es gelten dieselben Vorschriften wie für gewerbliche Aussteller. Die vollzogene Anmeldung ist für jeden Aussteller bindend, begründet jedoch kein Recht auf Zuteilung eines Ausstellungsstandes. Annahme oder Ablehnung der Anmeldung obliegt der Fun Run Event GmbH. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Wenn über das Vermögen eines Platzwerbers ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder die Eröffnung eines solchen mangels Kostendeckung abgewiesen wird, ist Fun Run Event GmbH zur Zurückweisung des Platzwerbers berechtigt. Die Annahme der Anmeldung wird durch die Rechnung bestätigt. Erfolgt die Bezahlung der Rechnung nicht bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung behält sich Fun Run Event GmbH vor, den Aussteller nicht aufbauen zu lassen, bzw. den Stand weiter zu vergeben. Die Bezahlung der Standmiete bleibt trotzdem fällig gestellt. Die Zulassung und die Platzzuteilung erfolgen nach Maßgabe der verfügbaren Ausstellungsflächen durch Fun Run Event GmbH. Es kann kein wie immer geartetes Recht auf Zuteilung eines bereits aus vorhergehender Veranstaltung innegehabten Ausstellungsstandes abgeleitet werden. Fun Run Event GmbH ist berechtigt, Ausstellungsgüter, die nach Ansicht der Veranstaltungsleitung nicht in den Rahmen der Veranstaltung passen, auch nach Platzzuteilung des Ausstellers auf dessen Kosten und Gefahr entfernen oder einlagern zu lassen. Die Zulassung eines Ausstellers zu einer Veranstaltung ersetzt für diesen nicht die gewerberechtliche Deckung und für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen seiner Ausstellertätigkeit hat jeder Aussteller für sich und sein Personal selbst Sorge zu tragen. Tickets können weder umgetauscht noch (teilweise) rückerstattet werden.

3. Platzzuweisung:

Platzmiete, Mehrwertsteuer, eventuell angemeldeter Wasser- oder Stromanschluss werden in Form einer Rechnung bekannt gegeben und sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nur nach termingerechter Bezahlung der vorgeschriebenen Rechnung in voller Höhe gilt die Rechnung als Platzschein und berechtigt zur Platzbenützung nach Terminangabe von Fun Run Event GmbH. Bei Zahlungsverzug bzw. bei einem noch offenen Restbetrag der vorgeschriebenen Rechnung ist Fun Run Event GmbH berechtigt, über den Platz anderweitig zu verfügen. Aus technischen Gründen ist Fun Run Event GmbH berechtigt, nach erfolgter Platzzuteilung Platzänderungen und –stornierungen vorzunehmen, wobei dem Mieter keinerlei Anspruch gegenüber Fun Run Event GmbH zusteht. Eine Nichtteilnahme an der Veranstaltung befreit den Aussteller nicht von der Verpflichtung, die volle Rechnung und eventuelle angefallene Strom-, und Wassergebühren, insbesondere Anschlusskosten zu bezahlen. Bei Weitervermietung des Ausstellungsplatzes sind lediglich die Stornogebühr in Höhe von 25% der Platzmiete und die vollen Nebengebühren und Steuern zu entrichten. Für den Fall, dass bei Schluss der Veranstaltung die Platzmiete oder andere Verbindlichkeiten gegenüber Fun Run Event GmbH nicht beglichen sind, räumt der Aussteller der Veranstaltung ein Zurückhaltungsrecht an der eingebrachten Standausstattung und der Ausstellungsgüter ein. Das auf Grund der Platzzuweisung für den Aussteller begründete Mietrecht erstreckt sich räumlich und zeitlich auf den Zeitpunkt zwischen Beginn und Ende der jeweiligen Veranstaltung. Die Benützung der zugewiesenen Ausstellungsfläche außerhalb der Veranstaltung erfolgt auf Ruf und Widerruf und begründet keinen wie immer gearteten Rechtsanspruch des Ausstellers. Dies auch dann nicht, wenn dem Aussteller von Fun Run Event GmbH gestattet werden sollte, Kojenaufbauten und –ausstattungen bzw. Pavillons oder Ausstellungsgüter auf der Ausstellungsfläche zur nächsten Veranstaltung entgeltlich oder unentgeltlich zu belassen. Im Falle der Errichtung eines eigenen Pavillons gilt der Platz ebenfalls nur für jeweils eine Veranstaltung. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Pavillon auf Kosten und Gefahr des Ausstellers innerhalb der von Fun Run Event GmbH bekannt gegebenen Frist zu entfernen.

4. Weitervermietung von Plätzen:

Eine gänzliche oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der durch die Platzmiete begründeten Rechte an Dritte ist nicht zulässig, daher darf außer dem Aussteller auf dem zugewiesenen Platz niemand Waren ausstellen, anbieten oder für diese werben. Das Tauschen von Ausstellungsplätzen ist nicht zulässig.

5. Anlieferung und Abtransport der Ausstellungsgüter:

Sämtliche für die Ausstellung bestimmten Gegenstände sind auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vor der Messe auf den von der Fun Run Event GmbH zugewiesenen Ausstellungsplatz zu bringen. Deren Aufstellung muss laut den angegebenen Zeiten von Fun Run Event GmbH beendet sein. Bei Nichtbezug bis zu diesem Termin verfällt der Messeplatz zugunsten Fun Run Event GmbH, die über ihn nach eigenem Ermessen verfügen darf. Kisten und sonstige Emballagen dürfen auf dem Ausstellungsplatz nicht gelagert werden. Sie sind von den Ausstellern auf ihr Kosten außerhalb des Messegeländes unterzubringen. Sämtliche Ausstellungsgüter müssen bis zum letzten Veranstaltungstag bis zum jeweiligen Veranstaltungsschluss ausgestellt bleiben. Jeder Ausstellungsstand ist während der ganzen Öffnungszeiten der Hallen bzw. des Geländes vom Aussteller mit mindestens einer Person zu besetzen, die fachliche Auskünfte über die ausgestellten Exponate erteilen kann. Andernfalls hat Fun Run Event GmbH das Recht, über den Platz zu verfügen. Die Ausstellungsgüter sind laut den angegebenen Zeiten von Fun Run Event GmbH ohne Verzug auf Kosten des Ausstellers wegzuschaffen, wobei allfällige Wiederherstellungskosten an den Ausstellungsplätzen und Gebäuden zu ersetzen sind. Das gesetzliche Pfandrecht des Veranstalters gemäß § 1101 ABGB und seine Geltendmachung werden durch obige Bestimmungen nicht berührt.

6. Gestaltung der Plätze:

Die Ausstellungsplätze werden durch Fun Run Event GmbH leer übergeben. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass die zugeteilte Standgröße geringfügige Verkleinerungen aufweisen kann, wobei diese jedoch 50 cm in der Front und in der Tiefe nicht überschreitet und zu keiner Minderung der Platzmiete berechtigt. Bestehende Säulen (Steher) in den Hallen berechtigen nicht zu einer Verringerung der Platzmiete. Die Gestaltung des zugewiesenen Platzes obliegt dem Aussteller, wobei die Richtlinien und Weisungen von Fun Run Event GmbH einzuhalten sind. Auf Anordnung von Fun Run Event GmbH sind Änderungen vorzunehmen. Im Weigerungsfall werden die Änderungen auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchgeführt bzw. kann die Ausstellungsgenehmigung entzogen werden, wobei dem Aussteller kein Anspruch auf Rückvergütung der Platzmiete oder Schadenersatz zusteht. Jeder Aussteller hat seinen Stand für die gesamte Veranstaltungsdauer mit seinem vollständigen Namen bzw. Firmenbezeichnung und seiner Firmenanschrift in einer für jedermann erkennbaren Weise anzubringen oder diese Angaben sonst an gut sichtbarer Stelle an seinem Ausstellungsstand zu platzieren. Schilder oder Ähnliches, die gegen die Interessen der übrigen Aussteller oder der Veranstaltung verstoßen, dürfen nicht aufgestellt werden. Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, die Entfernung der Schilder auf Kosten und Gefahr des jeweiligen Ausstellers zu veranlassen bzw. kann der Platzschein entzogen werden, wobei dem Aussteller kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadenersatz zusteht. Der Bezug von Licht und Kraftstrom ist bei Fun Run Event GmbH zu beantragen. Fluchtwege, Türen und Einrichtungen für die Brandbekämpfung dürfen nicht verbaut werden. Abgrenzungen mit Zäunen zwischen Ausstellern dürfen eine Höhe von 1,50m nicht überschreiten. Außerdem dürfen weder Schilder noch sonstige Exponate die Grundgrenzen des Ausstellungsstandes überschreiten, andernfalls kann die Beseitigung auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Mehrgeschossige Ausstellungsstände sind nur nach schriftlicher Genehmigung von Fun Run Event GmbH gestattet. Es sind hierbei alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

7. Speisen und Getränke

Das Recht zum Verkauf oder Mitbringen von Speisen und Getränken, Erfrischungen, Genussmitteln jeglicher Art steht nur den Ausstellungsständen bzw. den Verkäufern zu, die hierzu von Fun Run Event GmbH ermächtigt sind. Allen anderen ist dies untersagt.

8. Reinigung und Abfallentsorgung:

Die Reinigung der Stände ist außerhalb der Besuchszeiten durchzuführen. Anfallende Abfälle dürfen nur in die hierfür bereitgestellten Behälter eingebracht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschrift erfolgt die Beseitigung derselben auf Kosten des Mieters.

9. Werbung:

Jede Werbung außerhalb des zugewiesenen Platzes auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Marktschreierisches Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Es ist untersagt, dass Aussteller oder Standpersonal sich außerhalb des Standes aufhalten, um Messebesucher zu Werbe- und Verkaufszwecken anzusprechen. Eventuelle Musik oder Lichtbilder Darbietungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Diese kann jedoch im Interesse der Aufrechterhaltung eines normalen Ausstellungsbetriebes teilweise eingeschränkt oder widerrufen werden. Die Verwendung von Lautsprecheranlagen am Messestand anlässlich von Warenvorführungen oder zur Durchführung von Verlautbarungen, sei es werblicher oder informativer Art, ist untersagt und kann nur in außergewöhnlichen Fällen durch schriftliche Sondergenehmigung der Veranstaltungsleitung gestattet werden. Das Anbieten von Waren zu Schleuderpreisen, d.h. zu Preisen, die im Verhältnis zum durchschnittlichen Angebotspreis wesentlich herabgesenkt sind, wird als marktschreierisches Anbieten betrachtet und ist daher ausdrücklich untersagt. Die Veranstaltung von Preisausschreiben, Verlosungen, Lotterien, Wettbewerben u.ä. zu Werbezwecken ist an eine schriftliche Sondergenehmigung von Fun Run Event GmbH gebunden. Es dürfen jedoch im Falle der Bewilligung solcher Veranstaltungen Preise von Firmen, die auf der jeweiligen Veranstaltung nicht selbst Aussteller sind, nicht ausgespielt oder verlost werden, noch darf für Nichtaussteller in irgendeiner Weise Werbung betrieben werden, sei es auch nur durch Nennung des Firmennamens oder des Produktes. Besuchern oder sonstigen Personen ist es nicht gestattet, Prospektmaterial oder Waren unentgeltlich oder entgeltlich auszuteilen bzw. zu verkaufen. Derartige Personen können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises vom Messegelände verwiesen werden. Die entstehenden Mehrkosten in der Reinigung oder anderweitig dürfen den jeweiligen Firmen oder Personen weiterverrechnet werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein Kostenersatz in der Höhe von der jeweils für diese Veranstaltung festgelegten Mindestplatzmiete exclusive Mehrwertsteuer der verursachenden Firma, des Vereines, des Verbandes oder der Person oder den Personen in Rechnung gestellt. Weiters ist es diesen untersagt, ohne schriftliche Genehmigung von Fun Run Event GmbH Plakate im und um das Veranstaltungsgelände zu affichieren.

10. Haftung:

Der Aussteller haftet für jeden Schaden, den er oder seine Beauftragten und Beschäftigten verursachen oder der durch seine Anlagen verursacht wird. Er haftet auch für alle Unfälle, die durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Beschäftigten entstehen. Für Anlagen, mit deren Aufstellung und Betrieb eine Gefahr für Personen oder Sachen verbunden ist, haben die Aussteller eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Ansonsten ist der Anspruch auf Platzbenützung mit den Folgen des Punktes 3 verwirkt.

11. Ausstellerausweise:

Jeder zugelassene Aussteller erhält eine bestimmte Anzahl an Personentickets kostenlos und ist berechtigt, für sein beschäftigtes Personal weitere Personentickets gegen Entgelt anzufordern. Jeder Missbrauch zieht den Verlust des Ausweises nach sich.

12. Aufbau/Abbauzeiten:

laut Information durch den Veranstalter.

13. Ordnungsmaßnahmen:

Jeder Besucher/Aussteller ist gehalten, die orts- und gewerbepolizeilichen Vorschriften und besonderen Anordnungen von Fun Run Event GmbH und die des Ordnungs-, Sicherheitspersonals und der Feuerpolizei exakt zu befolgen, widrigenfalls die Räumung des Standes / das Verlassen des Geländes angeordnet werden kann. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat Fun Run Event GmbH das Hausrecht. Den Organen von Fun Run Event GmbH muss der kostenlose Zutritt zu den Ständen während der Veranstaltung jederzeit gestattet werden. Unter anderem handelt es sich dabei um folgende Anordnungen und Vorschriften. A) Brennbare Betriebsstoffe dürfen zu den einzelnen Betriebsstätten nur in jenen Mengen gebracht werden, die dem momentanen Bedarf entsprechen. Eine Lagerung derartiger Stoffe, auch in geringen Mengen, bei den einzelnen Betriebsstätten ist untersagt. B) Von der Ausstellung wie vom Verkauf sind explosive und feuergefährliche Stoffe ausgeschlossen. C) Zur Beleuchtung darf in der Regel nur Elektrizität verwendet werden. Die Elektroinstallationen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. D) Das Aufbewahren von leicht brennbarem Verpackungsmaterial im Messegelände ist verboten. E) Vorführungen, die mit großem Geräusch verbunden sind (Musikinstrumente, Lautsprecher, Maschinen, Motoren,…) bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Fun Run Event GmbH. F) Personen, die Ruhe und Ordnung stören, können vom Platz verwiesen werden. G) Waren (Tiere), die üble Gerüche verbreiten, oder Vorführungen, die ungebührlich Rauch oder Staub entwickeln, sind nicht zulässig. In allem ist es Sache des Ausstellers, etwaigen sonstigen Vorschriften nachzukommen.

14. Aufsicht und Haftungsausschluss:

Fun Run Event GmbH sorgt für eine allgemeine Sicherheit, ohne jedoch eine Haftung für Beschädigungen, Diebstähle oder sonst wie immer geartete Schadensfälle zu übernehmen. Für Schäden, die Personen und Sachen während des Aufenthaltes bzw. während der Unterbringung im Veranstaltungsgelände erleiden, trägt Fun Run Event GmbH keinerlei Haftung, desgleichen haftet Fun Run Event GmbH nicht für Ereignisse, die durch höhere Gewalt, politische Geschehnisse oder behördliche Verfügungen verursacht werden. Es wird ausdrücklich festgestellt: Fun Run Event GmbH trägt keine Verantwortung und Haftung für Betriebsunfälle jeder Art, weder für Beschädigungen von Aussteller- / Besucher- / Mietergut (Funkenflug, Feuer, Strom, Wassereintritt, Wasserrohrbrüche, usw.) und nicht für Beschädigungen von Personal (Besucher oder Angestellte des Mieters) durch den Betrieb und die Benützung der Einrichtung und ist auch für einen eventuell schlechten Geschäftsgang nicht verantwortlich zu machen. Dem Aussteller obliegt es, für sämtliche Risiken durch notwendige Versicherungen selbst vorzusorgen. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist von jeder Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden des Ausstellers, seines Personals und der von ihm auf das Ausstellungsgelände gebrachten Sachen befreit. Die im Eigentum der Aussteller / Besucher stehenden Aufbauten und Ausstellungsexponate, Fahrzeuge, Lagematerialien oder Pavillons, welche sich bei Fun Run Event GmbH im Veranstaltungsgelände befinden, sind von Fun Run Event GmbH gegen kein Risiko irgendwelcher Art versichert. Fun Run Event GmbH übernimmt keine Haftung und leistet auch keinen Ersatz bei Schadensfällen. Gegen alle Risiken hat der Aussteller durch entsprechende Versicherungen selbst vorzusorgen. Bei Auftreten von wetterbedingten Schäden (wie Sturm, Wasser, Hitze, Blitz, Frost etc.) übernimmt Fun Run Event GmbH keine Haftung und leistet auch keinen Ersatz bei Schadensfällen. Fun Run Event GmbH haftet nicht für Beschädigungen von Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw., ebenso nicht für eventuellen Verdienstentgang als Folge von Stromausfall im Veranstaltungsgelände. Jeder Aussteller ist für die Beaufsichtigung und Bewachung seiner Ausstellungsexponate und Messestandes selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Aufbau- und Abbauzeit. Fremdes Bewachungspersonal ist im gesamten Messegelände nicht zulässig.

15. Fotografieren / Filmen / Zeichnen:

Das gewerbliche Fotografieren, Filmen, Zeichnen und der Verkauf von Blumen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur mit Zustimmung von Fun Run Event GmbH gestattet. Fun Run Event GmbH darf jederzeit Fotos, Kopien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstellungsbauten, Ständen und Gütern anfertigen lassen oder erwerben und diese auch öffentlich für Zwecke der Eigenwerbung verwenden. Der Aussteller verzichtet auf das Urheberrecht.

16. Absage / zeitliche Verlegung / Verkürzung

Wenn die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, über die behördliche Verfügung oder Beschluss des Veranstalters nicht abgehalten werden sollte, werden die Netto-Platzmieten abzüglich eines Verwaltungsbeitrages von 50 Prozent, nicht aber die Anmeldegebühr rückerstattet. In einem solchen Falle steht den Ausstellern kein Schadenersatz zu.
Die Fun Run Event GmbH ist von sämtlichen Austellern / Besuchern im Falle einer Absage der Veranstaltung in jeder Hinsicht schad- und klaglos zu halten. Es bestehen keine wie immer gearteten Schadenersatzforderungen für Verdienstentgang, Stornogebühren, Zahlungen bezüglich Unterkunft, usw.
Fun Run Event GmbH berechtigt, die Ausstellung abzusagen, zeitlich zu verlegen bzw. zu verkürzen. Es können von seitens der Aussteller weder Rücktrittsrechte noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ist eine geregelte Durchführung der Ausstellung nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Ausstellung ohne Begründung abzusagen oder die Ausstellungsdauer zu verkürzen. Sollte eine Absage der Aussteller mehr als acht Wochen vor der Eröffnung erfolgen, sind 50% der Standmiete als Unkostenbeitrag zu zahlen. Bei einer Absage innerhalb von acht Wochen vor Beginn sind 100% zu zahlen. Hinzu kommen die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten. Bei zeitlicher Verlegung können Aussteller, die den Nachweis einer Terminüberschneidung mit bereits festgelegten Ausstellungen führen, aus dem Vertrag bei Zahlung von 25% entlassen werden. Nach Bekanntgabe der Verlegung muss der Antrag innerhalb von drei Wochen per Einschreiben eingebracht werden.
Stand 2017

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.