AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Jede Person, die an einem Fun Run Event jeglicher Art,ob Tour, Ausstellung, Treffen unabhängig vom gängigen Namen der Veranstaltung (z.B. The Fun Run, Night of Wheels,…) der Firma Fun Run Event GmbH – in weiterer Folge kurz Fun Run Event genannt - teilnimmt, hat diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

Zum Zeichen dies gelesen, akzeptiert und diesen vollinhaltlich zugestimmt zu haben, wird am Anmelde-/ Bewerbungsformular bzw beim Bestellformular das dafür vorgesehene Feld markiert.

1. Allgemeine Informationen: Jegliches Fun Run Event ist ein Lifestyle Event und kein Rennen. Die Teilnehmer haben in keiner Weise unter- oder gegeneinander zu konkurrieren. Es dürfen keine Wetten bezüglich eines Fun Run Events geschlossen werden. Jeder hat an einem Fun Run Event mit höchster Sicherheit und Aufmerksamkeit gegenüber den Teilnehmern und der übrigen Öffentlichkeit teilzunehmen. Niemand darf an einem Fun Run Event teilnehmen, wenn er wodurch auch immer nicht in der Lage ist, dies mit höchster Sicherheit und Aufmerksamkeit zu tun. Egal ob durch Krankheit, mangels Ruhepausen, Medikamenteneinnahme, unter Einfluss illegaler Substanzen oder anderer Umstände, die den Teilnehmer, andere Teilnehmer, andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, Zuschauer und/oder die übrige Öffentlichkeit auf irgendeine Weise gefährdet. Sollte ein Teilnehmer dies nicht beachten wird ihm die weitere Teilnahme an diesem oder auch weiteren Fun Run Event mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Rückerstattung/Erbringung jeglicher Forderung untersagt. Jeder Teilnehmer hat für seine eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen zu sorgen.

2. Gesetze und Verordnungen: Jeder hat sich den gültigen Gesetzen und Verordnungen der Stadt, des Landes, des Staates zu fügen und diese einzuhalten, in der/m er sich zu jedem /dem jeweiligen Zeitpunkt während eines Fun Run Events aufhält. Dies beinhaltet unter anderem auch Anweisungen aller Arten von Sicherheitskräften oder Ordnerpersonals, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßenverkehrsordnungen, Vorschriften bezüglich der Sicherheit und Bedienung des bewegten Fahrzeuges, Gesetze bezüglich der Fahrerlaubnis, Verordnungen bezüglich Besitz und Konsum von Alkohol, Nikotin, Drogen oder andere verbotene Substanzen. Die Firma Fun Run Event GmbH und ihre Mitarbeiter, Belegschaft, Beauftragten – in weiterer Folge kurz Fun Run Event Team genannt - übernehmen keinerlei Verantwortung und ist gänzlich schad- und klaglos zu halten. Jeder Teilnehmer ist für sein Tun oder Unterlassen während eines Fun Run Event gänzlich selbst verantwortlich. Das Fun Run Event Team behält sich das Recht vor jeden Teilnehmer bei Nichteinhaltung dieses oder eines jeden anderen Punktes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung von diesem oder auch weiteren Fun Run Event ohne Anspruch auf Rückerstattung/Erbringung jeglicher Forderung auszuschließen. Das Fun Run Event Team wird ebenso von jedem Teilnehmer schad- und klaglos gehalten, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt aufgrund von Feuer, Erdbeben, Epidemien, Sturm, Überschwemmung, Dürre, Blitz, Streik, Revolution, terroristische Aktivitäten oder ähnliche Schwierigkeiten. Das Fun Run Event Team ist berechtigt jedes Fun Run Event zu jedem Zeitpunkt aus welchen Gründen auch immer abzusagen. Im Falle einer Absage eines Fun Run Event oder der Untersagung der Teilnahme eines bestimmten Teilnehmers wird keine Rückerstattung des Meldegeldes/Ticketgeldes erfolgen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jede Teilnahme/Anmeldung untersteht österreichischem Recht. Somit gilt der Gerichtsstand Ried im Innkreis als vereinbart.

3. Mindestalter: Das Mindestalter zur Teilnahme an einem Tour Event wie The Fun Run als Fahrer oder auch Beifahrer ist 18 Jahre.

4. Fahrerlaubnis und Versicherung: Jeder Fahrer muss einen uneingeschränkt gültigen Führerschein, jeder Teilnehmer muss einen aktuell gültigen Reisepass samt eventuell notwendigem Visum mitführen. Dafür ist jeder Teilnehmer für sich verantwortlich. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug, mit dem er an einem Fun Run Event teilnimmt, den gültigen Straßenverkehrsordnungen aller Länder, in denen das jeweilige Fun Run Event stattfindet, entspricht. Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine Versicherung abschließt, bei der auch Deckung während einer Teilnahme an einem Fun Run Event zusichert. Dafür ist jeder Teilnehmer alleine verantwortlich. Das Fun Run Event Team wird dies nicht kontrollieren und wird diesbezüglich auch schad- und klaglos gehalten. 5. Fahrzeuge Jedes Fun Run Event ist offen für jede Marke, Modell und Baujahr. Der Großteil der Fahrzeuge der Teilnehmer sind Tuning-, Luxus-, Klassik- und Sportwägen. Wir versuchen eine breitgefächerte, einzigartige Ansammlung von tollen Fahrzeugen bei unseren Fun Run Events dem Publikum präsentieren zu können.

6. Branding: Jeder Teilnehmer stimmt mit der Anmeldung zu, dass bei dem Fun Run Event vom Fun Run Event Team das jeweilige Fun Run Event Logo und/oder andere Logos oder Aufkleber an jedem teilnehmenden Fahrzeug angebracht wird. Jeder Teilnehmer hat während eines Fun Run Event dafür Sorge zu tragen, dass diese sauber und gut leserlich sind. Solch Logos/Aufkleber sind leicht entfernbar ohne den Lack zu beschädigen. Das Fun Run Team wird schad- und klaglos gehalten bezüglich Lackschäden aufgrund des Aufbringens oder Entfernens solcher Logos/Aufkleber.

7. Anmelde- Teilnahmegebühr: Die Annahme bzw Ablehnung einer Anmeldung wird ohne Angabe von Gründen vom Fun Run Event Team vorgenommen. Wenn die Anmeldung zur Teilnahme vom Fun Run Event Team für die Veranstaltung angenommen wurde, erhält jeder Teilnehmer (Fahrer) eine Rechnung. Bei „The Fun Run“ sind maximal 2 Personen pro Fahrzeug erlaubt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet bei einem Tour Event wie „The Fun Run“ ausschließlich folgende Services für Fahrer und Beifahrer: - Alle Übernachtungen in 4 bzw. 5 Sterne Hotels inklusive Frühstück - Dinner in Gourmetrestaurants - Eintritt zur After – Party - ein bewachter Parkplatz pro Team - Stärkung bei den Checkpoints - Fun Run Team (Organisation, Photographie, Film,…) Demgemäß sind nicht beinhaltet beispielsweise Kosten für Tank, Parkgebühren, Strafen, Minibar, Telefon, Roomservice, Speis und Trank, uvm. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar binnen 7 Tagen nach Anmeldungsannahme. Eine Stornierung steht jedem Teilnehmer zu jeder Zeit frei. In solch einem Fall erhält die Fun Run Event GmbH folgende Stornogebühr. - Im Falle einer Stornierung bis 10 Februar 50% der Teilnahmegebühr fällig - Im Falle einer Stornierung bis 10 März 75% der Teilnahmegebühr fällig - Im Falle einer Stornierung ab 10 März 100% der Teilnahmegebühr fällig Wird die Teilnahmegebühr nicht bis zu dem auf der Rechnung angeführten Datum bezahlt, kann dies als verspätete Bezahlung gewertet werden. In solch einem Fall behält sich das Fun Run Event Team das Recht auf eine Disqualifikation des Teilnehmers/des Teams vor. Nach Eventbeginn wird keinerlei Rückerstattung weder ganz noch teilweise der Teilnahmegebühr geleistet. Egal aus welchen Gründen die (weitere) Teilnahme dem Teilnehmer nicht möglich ist. Auch wenn alle Fahrzeuge ausreichend Zeit haben einen Checkpoint und/oder Tagesziel zu erreichen, ist eine Tour anstrengend und anspruchsvoll. Sollte ein Teilnehmer aus welchen Gründen immer ein Zwischen-/Tagesziel nicht erreichen können und/oder es ihm nicht möglich ist an einem vorgesehenen Treffpunkt zu verbleiben, hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, weder ganz noch teilweise. Sollte ein Teilnehmer irgendwelche nicht zum Event angemeldete oder zugelassene Personen oder Fahrzeuge hinzubringen oder einladen, wird ihm die weitere Teilnahme an diesem oder auch weiteren Fun Run Event mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Rückerstattung/Erbringung jeglicher Forderung untersagt.

8. Bildrechte: Alle Teilnehmer jegliches Fun Run Events bestätigen und willigen ein photographiert und gefilmt zu werden und in/auf diesen Bild- und Filmmaterialien, die das jeweilige Event dokumentieren, zu erscheinen. Hiermit tritt jeder Teilnehmer jegliche und alle Rechte auf diese Film- und Bildmaterialen /jegliche Film- und Bildrechte dem Fun Run Event Team ab und erteilt vollste Zustimmung auf/in jeglichen Medien, Film- und Bildmaterial weltweit aufzutauchen. Jeder Teilnehmer stimmt zu, dass es voll und ganz im Ermessen des Fun Run Event Team liegt wie, wann und wo das Film- und/oder Bildmaterial erscheint. Das Fun Run Event Team hat alleinige Verfügungsfreiheit über das Film-, Ton- und Bildmaterial. Jeder Teilnehmer stimmt der Verwendung von seinem Namen, seinem Abbild, seinem Konterfei, seiner Stimme und Daten zu, die im Zuge der Anmeldung/Bewerbung und während eines Fun Run Event gesammelt und aufgenommen werden, zu. Jeder Teilnehmer hält das Fun Run Event Team bezüglich Eingriff in die Privatsphäre, Datenschutz, Diffamierung oder jeglichen anderen Grund, der durch die Veröffentlichung der Daten, des Film-, Ton- und Bildmaterials auf welchem Wege auch immer eventuell auftritt, schad- und klaglos. Jeder Teilnehmer ist lediglich berechtigt Bild-, Ton- und/oder Filmmaterial seiner persönlichen Teilnahme an einem Fun Run Event aufzunehmen/zu dokumentieren und dies nur für den persönlichen, privaten und NICHT-kommerziellen Gebrauch. Jedes Vervielfältigen oder Veröffentlichen von Bild-, Ton, und/oder Filmmaterial ist untersagt und nur mit schriftlicher Erlaubnis der Fun Run Event GmbH erlaubt. Hiermit überträgt jeder Teilnehmer bereits jetzt das Copyright und das zukünftige Copyright an die Fun Run Event GmbH.

9. Mit der Teilnahme verbundenes Risiko: Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass die Teilnahme an einem Tour Event wie „The Fun Run“ potentiell gefährlich ist und dass viele Risiken mit der Teilnahme verbunden sind. Solch Risiken und Gefahren sind beispielsweise Verkehrsunfälle, Kollisionen mit Fußgängern, Fahrzeugen, stehenden oder fahrenden Objekten, Kollisionen mit anderen Teilnehmern, ebenso Fahrlässigkeit der Teilnehmer. Weiters ist jedem Teilnehmer gänzlich bewusst, dass die Teilnahme an solch einem Tour Event wie „The Fun Run“ in körperlicher Beeinträchtigung/Verletzung und/oder mit dem Tod enden kann. Weiters ist jedem Teilnehmer gänzlich bewusst, dass die Route der Tour das Fahren auf öffentlichen Straßen erfordert, auf denen mit den Risiken und Zufällen des Reisens zu rechnen ist. Weiters ist jedem Teilnehmer gänzlich bewusst, dass die Teilnahme an solch einem Tour Event körperliche Kraftanstrengung erfordert, da sehr langes Fahren erforderlich ist inklusive Fahren bei ungünstigsten Witterungsverhältnissen und den damit verbundenen Risiken.

10. Risikoübernahme: Mit vollstem Verstand und Wissen dieser oben angeführten und weiterer mit der Teilnahme an einem Tour Event wie „The Fun Run“ verbundenen Risiken nimmt jeder Teilnehmer freiwillig teil. Jeder Teilnehmer akzeptiert und nimmt jegliches Risiko, wie unter anderem Schaden, Verlust, Beeinträchtigung, Verletzung (ebenso Tod), auf sich.

11. Schad- und Klagloshaltung: Hiermit erklärt jeder Teilnehmer die Fun Run Event GmbH und das gesamte Fun Run Event Team vollständig schad- und klaglos zu halten bezüglich Schadenersatz, Schäden jeglicher Art, Haftung jeglicher Art oder Handlungen, die direkt oder Indirekt aufgrund Handlungen von Teilnehmern vor, während oder nach dem Event, stattfinden – inklusive alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben und jegliche andere Beträge.

12. Details und Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen: Bei jedem Fun Run Event wird es Details und Informationen geben, die bei oder nach Anmeldung jedem Teilnehmer zugesandt werden. Diese werden beispielsweise genaue Uhrzeiten, Dresscodes, Anweisungen uvm. beinhalten. Es werden eventbezogene Eventregeln für Fun Run Events auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht werden. Diese bilden ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Teilnehmer stimmt den AGB vollinhaltlich zu und willigt ein sich diesen zu fügen und diese einzuhalten. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass das Fun Run Event Team schad- und klaglos zu halten ist für den Fall, dass sich Teilnehmer diese AGB nicht einhalten sollten. 13. Mündliche Abmachungen, mit welchen Personen auch immer, sind nur gültig, wenn sie von Fun Run Event GmbH schriftlich bestätigt werden.

14. Gerichtsstandsvereinbarung und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien entstehen können, wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes vereinbart, ferner auch die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts. Änderungen der gegenständlichen AGB sind jederzeit möglich und werden mit dem der Erstveröffentlichung folgenden Tag rechtswirksam. Hinweise über Änderungen werden auf der Website mitgeteilt 15. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Betroffenen werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

15. Tickets: Tickets werden personalisiert ausgegeben und sind an den Käufer gebunden. Weiterverkauf ist untersagt. Eine Übertragung auf andere Personen ist nicht erlaubt und nicht möglich.

Stand 2016

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